Tipps zur neuen deutschen Rechtschreibung

Tipp 4 - Das Komma

In der deutschen Sprache wurde das Komma sehr häufig benützt, die Reform hat nun die Zahl der Kommaregeln von 57 auf 9 reduziert. Bevor die Neuerungen an dieser Stelle präsentiert werden, ist es wichtig festzuhalten, dass die Grundregel unverändert bleibt, nämlich dass Hauptsätze sowie Haupt- und Gliedsätze durch Komma getrennt werden.

Er sitzt vor dem Fernseher, isst eine Pizza und trinkt ein Cola.
Ich hoffe, dass du morgen kommst.
Ich weine, weil ich traurig bin.

Bei Infinitiv- und Partizipialkonstruktionen muss in Zukunft kein Komma mehr gesetzt werden, das Komma ist also in solchen Fällen fakultativ. Allerdings soll das Komma dort gesetzt werden, wo sonst Missverständnisse entstehen könnten, was besonders bei Infinitivkonstruktionen der Fall sein kann.

  • Ich habe mich gefreut (,) Sie zu treffen.
  • Durch den Lärm überrascht (,) hob sie den Kopf.

  • Man befahl ihm, Wasser zu bringen.
  • Man befahl, ihm Wasser zu bringen.

Kein Komma braucht man in Zukunft nach und, oder, entweder/oder, sowohl/als auch und weder/noch zu setzen. Erhalten bleibt aber weiterhin das Komma vor aber, jedoch und sondern!

  • Sie ging ins Schlafzimmer (-) und er blieb im Wohnzimmer.
  • Entweder du hilfst mir jetzt (-) oder ich werde wirklich böse.

  • Sie ging ins Schlafzimmer, aber er blieb im Wohnzimmer.
  • Er singt nicht nur gut, sondern komponiert auch manchmal.


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